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Regeln und Richtlinien für das Mitführen von Handgepäck

Man reist gern mit kleinem Gepäck. Gerade bei kurzen Dienstreisen mit höchstens ein, zwei Übernachtungen verzichten viele Business Traveller darauf, mit einem großen Koffer unterwegs zu sein, der auch noch zeitraubend und umständlich aufgegeben werden muss. Mit den Größen- und Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck lässt sich zumeist auch gut zurechtkommen. Die größte Herausforderung besteht aber in der Frage: Was darf aus Sicherheitsgründen mit ins Flugzeug und was nicht? Umfangreich ausgestattete Reisenecessaires oder Schminktaschen stoßen da schnell an ihre Grenzen, denn die Mitnahme von Flüssigkeiten, zu denen auch Cremes, Gele, Tubeninhalte und vieles mehr gerechnet werden, ist streng reglementiert. Zudem lässt sich nicht jedes gut gemeinte Mitbringsel für den Geschäftspartner oder die Lieben daheim durch die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen bringen.
Wir bieten Ihnen nachfolgend eine kleine Übersicht:
Die 100-Milliliter-Regel
Prinzipiell dürfen Sie in Ihrem Handgepäck Flüssigkeiten mitnehmen, sofern diese nicht hochgiftig, brennbar, ätzend oder anders gefährlich sind. Erlaubt sind allerdings nur maximal 100 Milliliter pro Behälter. Und auch hier ist die Anzahl der verschiedenen Flüssigkeiten beschränkt: Diese müssen in einen wiederverschließbaren 1-Liter Beutel gepackt werden. Mehr als ein Beutel pro Fluggast ist nicht erlaubt.
Wenn Sie all dies beachten, dürfen Sie Folgendes im Handgepäck mitführen (Beispiele):
Getränke: Wasser, Saft, Sirup, Spirituosen
Kosmetikartikel: Flüssig-Make-up, Mascara, Lipgloss, Lippenstift, Nagellack, Nagellack-Entferner, Make-up-Entferner
Pflegeprodukte: Zahnpasta, Shampoo, Duschgel, Lotionen und Cremes, Reinigungsmilch, Parfum, Haarspray, Rasierschaum, Deodorants
Verboten sind dagegen: Farbsprühdosen, Gasbehälter, Flüssiggas, Feuerzeug-Benzin, Sturm- oder Benzinfeuerzeuge, mehrere Feuerzeuge
Ein normales Einwegfeuerzeug ist erlaubt. Es gehört aber nicht ins Handgepäck, sondern muss am Körper getragen werden.
Weitere Gegenstände, die ebenfalls nicht im Handgepäck erlaubt sind: Messer (ab einer Länge über sechs Zentimeter), Feuerwaffen, Munition, Spielzeugwaffen, lose Rasierklingen, Pfefferspray, Elektroschocker sowie jegliche Gegenstände, die als Waffe umfunktioniert werden könnten (zum Beispiel Golfschläger, Schlittschuhe oder Baseballschläger)
Mitnahme von Medikamenten
Medikamente in fester Form, beispielsweise Tabletten, sind im Handgepäck erlaubt. Bei Salben oder flüssiger Medizin treten wieder die allgemeinen Regeln für Flüssigkeiten in Kraft. Aber das gilt natürlich nicht für Ausnahmefälle. Wer auf die Heilmittel aus medizinischer Sicht angewiesen ist, kann sich das zum Beispiel in der Apotheke durch einen entsprechenden Vermerk in Form eines Aufklebers auf dem Medikament kennzeichnen lassen. Dann entfällt auch die Mengenbeschränkung. Häufig ist auch eine Bescheinigung durch den behandelnden Arzt empfehlenswert, beispielsweise für Diabetiker, die Spritzen mit sich führen.
Das muss ins Handgepäck
Umgekehrt gibt es auch Gegenstände, die ausschließlich im Handgepäck transportiert werden dürfen. Das betrifft beispielsweise elektrische Geräte wie Laptops, Handys und E-Zigaretten, die mit Lithium-Ionen-Akkus betrieben werden. Sie dürfen zumeist maximal zwei Akkus ins Handgepäck stecken. Befinden sich diese nicht in einem Gerät, müssen sie in einem Plastikbeutel verpackt sein. Zudem sollten Sie jegliche Wertgegenstände im Handgepäck verstauen, ebenso Ihre Geldbörse, Ihren Schlüssel, Ausweispapiere und wichtige Unterlagen. Die Möglichkeit, dass ein aufgegebener Koffer verlorengeht, ist zwar gering, aber niemals auszuschließen. Kommt es zum Verlust von aufgegebenem Gepäck, erstatten Airlines maximal 1.300 Euro.
Sollten Sie im Vorfeld einer Flugreise unsicher sein, ob alles, was Sie im Handgepäck mit sich führen wollen, dort auch erlaubt ist, sollten Sie sich bei den zuständigen Behörden wie der Bundespolizei dazu erkundigen.